49 Millionen Coup
Das Urteil der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin I am 18.Juli 2024. Vorsitz: Richter Michael Mattern.
8 Jahre Haft für Muhammet H. | 7 Jahre 4 Monate Haft für Kenan S. | 4 Jahre 4 Monate Haft für Mahmoud My. | 3 Jahre 6 Monate Haft für Thomas St. | Freispruch für Bilal Miri.
Bereits am 10.07.2024 hatte Staatsanwalt Kiworr, Haftstrafen in Höhe von neun Jahren für Muhammet H., sechs Jahre für Mahmoud M., fünf Jahre für Bilal M., acht Jahre für Kenan S. sowie dreieinhalb Jahre für den Kronzeugen Thomas S. beantragt.
Drei Jahre und sechs Monate Haft bekommt der 53-Jährige Thomas St. nun wegen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall. Weil er frühzeitig im Ermittlungsverfahren als Kronzeuge aufgetreten war, fiel seine Strafe aufgrund dieser Aufklärungshilfe gemäß § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB niedriger aus. Ein Absehen von Strafe, wie von seiner Verteidigung gefordert, kam hingegen für die Kammer aufgrund seines gewichtigen Tatbeitrags nicht in Betracht. Als Geschäftsführer habe er zur Ermöglichung der Tat den bisherigen Sicherheitsdienst durch einen neuen ausgewechselt und die Abschaltung der Alarmanlage veranlasst. Auch habe er Kenan S. und einen weiteren unbekannt gebliebenen Mittäter mit Transpondern für den Gebäudezugang sowie Schlüsseln und Zugangs-Codes zu der Tresoranlage ausgestattet.
Als organisatorischer Drahtzieher des Verbrechens wurde der 42-jährige Muhammet H. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Er wird von den Ermittlern ebenso wie My. und M. dem Berliner Clanmilieu zugerechnet. Mit acht Jahren Haft erhält H. die höchste Strafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass bei ihm „im Hintergrund die Fäden zusammengelaufen“ seien und er „alles gesteuert“ habe. Und das, obwohl H. noch versucht hatte, die Planung und Organisation während des Verfahrens auf seinen 26-jährigen Neffen Mahmoud My. zu schieben.
Als einer der ausführenden Täter des Bruchs wurde der 28-jährige Kenan S. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. Er hat als vermeintlicher Wachmann vor Ort mit vier unbekannten Mittätern säckeweise Wertgegenstände aus der Anlage geschleppt. Er wurde wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung verurteilt.
Mahmoud Myri erhält eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen.
Doch wie viel wurde überhaupt erbeutet? Das Gericht schätzte die Schadenssumme zugunsten der Angeklagten auf „lediglich“ 17 Millionen Euro. So viel wird nun von Kenan S. als Wertersatz eingezogen. Zuvor hatten Summen von bis zu 49 Millionen Euro im Raum gestanden. Der Verbleib der Millionenbeute ist unklar. Diese ist spurlos verschwunden. Laut den Ermittlern besteht der Verdacht, dass das Geld durch eine Scheinfirma in Baden-Württemberg mittlerweile „reingewaschen“ wurde. Möglicherweise bleibt für die Verurteilten pro Kopf noch immer eine Millionensumme, sollten sie nach ihrer Entlassung irgendwie an das Geld kommen können.
Der Vorsitzende erklärte, dass das Gericht nur fünfzehn der 295 Geschädigten anhören konnte. Außerdem kann nicht genau festgestellt werden, welche Werte sich zum Tatzeitpunkt in welchem Schließfach befanden. Teilweise haben die Geschädigten auch keine Kaufbelege mehr, es waren Geschenke wie Schmuck und Uhren dabei. Deshalb wurde der 49 Millionen – Schaden „zugunsten der Angeklagten“ auf nur 17,6 Millionen herunter korrigiert.
Die ideellen Verluste der so wertvollen Familienerbstücke der Geschädigten, die gemeinsam mit Wertgegenständen in Schließfächern gelagert wurden, sind sehr groß. Die Geschädigten werden diese Werte niemals wiedersehen. Eine angemessene Entschädigung durch die Zahlung einer Geldsumme ist nicht zu erwarten. Ein Totalverlust.
Die Ereignisse vor dem Urteilsspruch, die Planung und Durchführung des Verbrechens und den Prozessverlauf lesen Sie im folgenden Text.
Schauplatz Berlin Charlottenburg. Tresorräume Fasanenstraße 77. Ganz nah ist der Kurfürstendamm, aber auch der Tiergarten mit dem Zoo. Innenstadt pur.
Am 19. November 2022 öffneten zwei Männer kurz nach 7 Uhr mit Schlüsseln und Türcodes die Tresoranlage. Die Alarmanlage war ausgeschaltet. Zwei weitere Täter mit mehreren Taschen, Autoreifen, Feuerlöschern und Spraydosen tauchten auf. Mit den Spraydosen machten sie die Überwachungskameras blind.
In aller Ruhe räumten die Täter 295 Schließfächer aus. Inhalt: Goldbarren, Platin, Silber, Schmuck und Wertpapiere. (Wert: 35 Millionen Euro) Dann holten sie 996 Luxusuhren, darunter Breitling, Cartier, Panerai, Rolex und Chopard, aus einem Tresor (Wert: 14 Millionen Euro ). Die Beute kam in die Taschen und diese in den Transporter. Dann versprühten sie die Feuerlöscher, kippten Benzin aus und zündeten die Autoreifen an, um ihre Spuren zu zerstören. Gegen 19.30 Uhr verschwanden sie.
Ein Verbrechen am Samstag, 19. November, 7.13 Uhr: Kenan S. soll gemeinsam mit vier weiteren Unbekannten mit einem Mercedes-Transporter in die Tiefgarage der Geschäftsräume an der Fasanenstraße gefahren sein. Mit den Türcodes, Schlüssel und Transponder war der Raubzug ein Kinderspiel. Mit mehreren Taschen, Autoreifen, Feuerlöschern und Spraydosen tauchten sie auf. Brisant: Als Chef der Tresorräume besaß der Angeklagte Thomas St. eine Liste von Schließfächern mit hohen Versicherungspolicen. So wussten die Täter genau, welche Schließfächer sich besonders lohnen würden.
Die Beute: Insgesamt 295 von 1300 Kundenschließfächern wurden aufgebrochen. Inhalt: Uhren, Schmuck, Edelmetalle und Wertpapiere. Wert: 35 Millionen Euro. Die Raffgier: Über eine Verbindungstür gelangten die Täter in die Räume der Firma „Watchmaster“ und klauten weitere 996 Edeluhren der Firma. Wert: 14 Millionen Euro. Gesamtsumme der Beute: 49 Millionen Euro! Rang 2 in der Beuteverwertung durch einen arabischen Clan, nach dem Juwelenraub im Grünen Gewölbe in Dresden durch den Remmo Clan. (Rang 1)
Diesen Einbruch soll der Geschäftsführer der Tresoranlage, Thomas St. (52), allerdings erst möglich gemacht haben. Er soll sich mit dem berüchtigten Miri-Clan eingelassen und Geldwäschegeschäfte gemacht haben. Er soll dem Clan 1,3 Millionen Euro geschuldet haben.
Daraufhin soll sich Thomas S. darauf eingelassen haben, der Sicherheitsfirma der Tresoranlage zu kündigen und dem Miri-Clan die Überwachung überlassen und Schlüssel, Transponder und Zugangscodes übergeben haben.
Bilal Miri (42 J.) soll laut Anklage zusammen mit seinem Neffen Mahmoud Myri (26, Gastronom und Hotelier, Deutscher mit Migrationshintergrund, ein Kind) und seinem Schwager Muhammet H. (42, Deutscher mit Migrationshintergrund, zu fünf Jahren verurteilt wegen bandenmäßigen Drogen-Handels, vorbestraft, sieben Kinder, kein Job) den spektakulären Coup geplant haben. Codewort: Kernbohrung!
Kenan S. (28, Deutscher, zum Tatzeitpunkt auf Bewährung wegen Drogenhandels mit Waffen) ist der einzige Angeklagte, der tatsächlich beim Raub dabei gewesen sein soll. Vier andere Komplizen der Tat sind bislang unbekannt.
Angeklagter Mahmoud Myri.
Angeklagter Muhammet H. / Strafverteidiger Rechtsanwalt Albers
Weitere Angeklagte werden verteidigt durch die Rechtsanwälte Conen und Stucke.
Bilal Miri werde er weiterhin verdächtigt, ein Gehilfe gewesen zu sein, so die Sprecherin. Er ist weiterhin ein Angeklagter und muss zu den Prozessterminen erscheinen. Bilal Miri ist ein schwerreicher Unternehmer, der am Kurfürstendamm eine Baufirma führt und auch einen Antiquitäten-Handel betreibt. Nach B.Z.-Informationen ist er vor dem Coup polizeilich nicht in Erscheinung getreten und hat auch keine Vorstrafen.
Dem zur Organisierten Kriminalität gehörenden Miri-Clan ist es gelungen, einen Spitzel in der Antigeldwäschebehörde des Bundesfinanzministeriums zu gewinnen, die dem Zoll untergeordnet ist. Die betroffene Financial Intelligence Unit (FIU) sammelt und analysiert Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz.
Verhandlung am 29. Februar 2024 im Prozess am Landgericht Berlin im Kriminalgericht Moabit. Neben dem schweren Diebstahl mit enorm hoher Beuteverwertung geht es hier auch um Geldwäsche im großen Stil. Ferner möglicher Versicherungsbetrug. Aber auch mögliche Falschaussagen b.z.w. unerlaubtes Zurückhalten von Fakten und Verschleiern von Transaktionen, Zahlungen und Kontobelege durch den Angeklagten und Kronzeugen Thomas S. und weiterer Personen.
Ein Fall, in dem der Geschäftsführer Thomas S. ohne Not und völlig eigennützig einen Deal mit Mitgliedern einer Großfamilie abspricht und dann eingeht, um noch mehr Millionen zu besitzen. Und wo der eine Partner dieses Deals (Thomas S.) die mutmaßlichen anderen Partner bei der erstbesten Gelegenheit denunziert und so direkt ans Messer der Behörden wie LKA Berlin, StA Berlin u.a. liefert, um sich selbst mal wieder Vorteile zu verschaffen. Ein Kronzeuge, der sich und seine Familie seit vielen Monaten auf Staatskosten 24 Stunden am Tag besonders beschützen lässt und der immer wieder die Tatsachen leugnet. Der alle und belogen und getäuscht hat. Ein Feigling, ein charakterloser, geringwertiger Mensch. Ich hoffe er wird hart bestraft für seine Schuld.
Bereits am 30. Mai 2024 soll das Urteil im Prozess gesprochen werden. Eine Revision wegen Verfahrensfehlern scheint sicher.
Nach dem spektakulären Millionen-Coup in der Fasanenstraße 77 am 19. November 2022 meldete das damalige Berliner Luxusuhren-Startup „Watchmaster“ kurz darauf am 16. Dezember 2022 Insolvenz an (AZ: 36 w IN 6488/22), obwohl die Luxusuhren der Kunden versichert waren. 996 Luxusuhren im Wert von über vierzehn Millionen Euro wurden beim Tresorraub entwendet. Nun ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Geschäftsführer des Unternehmens „Watchmaster“ Tim-Hendrik M. und gegen einen weiteren Mitarbeiter. Der Verdacht: Versicherungsbetrug. U.a. berichtete auch das Magazin „Capital“ (Artikel v. 11.04.24, Wirtschaft und Politik, Neue Spur im Millionen-Raub von Luxusuhren bei Watchmaster, von Hannah Schwär)
Der ehemalige Geschäftsführer M. trat bereits am 20. November 2023 als Zeuge vor dem Kriminalgericht Berlin Moabit in Erscheinung. Zu dem Zeitpunkt machte er einen seriösen und glaubwürdigen Eindruck. Damals erläuterte Herr M. detailgenau, wie sein Unternehmen 2015 zum Untermieter in der Schließfachanlage der Fasanenstraße 77 in Berlin wurde. Er bestätigte, dass die Vallog GmbH (Kronzeuge Thomas S.) dem Unternehmen Watchmaster von Beginn an einen Kreditrahmen in Höhe von fünf Millionen Euro eingeräumt hatte.
Bislang galt „Watchmaster“ als Geschädigte. Jedoch konnten Ermittler kürzlich verdächtige Whatsapp-Unterhaltungen zwischen dem nunmehr verdächtigen Watchmaster-Geschäftsführer Tim-Hendrik M. und dem ehemaligen Betreiber der Tresoranlage „Vallog GmbH“ auswerten. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die das Magazin „Capital“ einsehen konnte.
Am 7. Mai 2024 gab es weitere Fragen der Verteidiger an den Kronzeugen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters an Thomas S., ob er sich den Fragen stellen möchte, verneinte der Kronzeuge. Thomas S. war nicht bereit, Fragen zu beantworten. Dann folgte eine weitere Schlappe der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt führte aus, dass die angekündigten für die Wahrheitsfindung und Beweisführung bedeutenden Berichte über Kontobewegungen zwischen der damaligen Valvero GmbH und der Bayern LB noch nicht fertig gestellt sind. Es handelt sich um Zahlungsbelege über Goldkäufe. Bis wann diese noch dem Gericht vorgelegt werden können, bleibt abzuwarten.
Ein schwerer Einbruchsdiebstahl mit der zweithöchsten Beuteverwertung , die es je gab, wird von den deutschen Printmedien nahezu ignoriert. Der Prozess im Kriminalgericht Moabit im Landgericht Berlin schleppt sich dahin. Es scheint niemanden zu interessieren. Moment mal, da ist ja doch jemand. Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann. Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Er wird bis zur Verkündung des Strafmaßes den Verhandlungen beiwohnen und darüber berichten.
23. Mai 2024: Der Vorsitzende ließ die im Beweisverfahren geforderte Übersicht fehlender Kontobewegungen der „Valvero Sachwerte GmbH“ ausgeben. Für die Verteidiger auf elektronischen Weg. An die Angeklagten wurden jeweils mehrere Hundert DIN A4 Seiten in Papierform verteilt – Bürokratie-Burnout par excellence. RA Conen merkte an, dass es allerdings immer noch spezifisch um die Excel-Tabelle geht, aus der ersichtlich wird, wie lange von der Valvero tatsächlich noch Gold gekauft wurde. Der Vorsitzende nahm dies zur Kenntnis und wollte sich darum kümmern. Im Anschluss teilte der Vorsitzende mit, dass durch Beschluss der Strafkammer für den kommenden Termin Herr Dr. Jaeckel, Vorsitzender Richter aus dem Geldwäscheprozess in Karlsruhe, als Zeuge geladen wird.
Am 30. Mai 2024 war der Richter aus dem Geldwäscheprozess aus Karlsruhe geladen. Dieser teilte dem Gericht jedoch mit, dass er noch keine Aussagegenehmigung hat, weil der Prozess in Karlsruhe noch nicht abgeschlossen ist. Daraufhin beantragte der Verteidiger des Bilall M., Herr RA Conen, die Ladung der Anwälte Herrn Dr. W. und Herrn RA W. zum kommenden Prozesstermin. Sie hätten Mandanten im Geldwäscheprozess vertreten, und wären zur Aussage bereit. Zudem benötigen sie keine Aussagegenehmigung. Die Aussagen der beiden Rechtsanwälte würden laut RA Conen nochmals belegen, dass der Angeklagte und Kronzeuge Thomas S. zu keiner Zeit vom Mitangeklagten Bilall M. zur Tat gedrängt oder auch nur überredet worden ist. Der Vorsitzende wird bis zum kommenden Prozesstag über diesen Beweisantrag entscheiden.
Der Verteidiger RA Conen stellte einen weiteren Beweisantrag: es sollen zehn Minuten aus einem Verhör des Kronzeugen vom 20.03.2023 gehört werden. Damit soll bewiesen werden, dass das erste Gespräch des Mitangeklagten und Kronzeugen nicht allein mit Bilall M. geführt wurde, sondern auch mit dem Angeklagten „Mo“. Nach einer kurzen Verhandlungspause wurde der Mitschnitt abgespielt. Der Kronzeuge S. schien sehr unsicher und konnte sich an wenig erinnern.
Prozesstag 10. Juni 2024
Der Vorsitzende erteilte am 10. Juni 2024 dem Rechtsanwalt Albers das Wort. Er ist der Verteidiger von Muhammet H. und verlas im Namen seines Mandanten eine Erklärung. Sein Mandant räumt ein, an der Vorbereitung des hier verhandelten Einbruchs mitgewirkt zu haben. Der Mitangeklagte Mahmoud M. hatte sich Geld geliehen von Personen, die ungeduldig waren und mit sehr unangenehmen Konsequenzen drohten.
Mahmoud M. hatte Kontakte zu einem Goldhändler und Inhaber einer Schließfachanlage. Dieser Goldhändler ist der Mitangeklagte und Kronzeuge dieses Verfahrens, Thomas S. Dieser hatte laut Mahmoud M. auch die Idee zum Einbruch in sein eigenes Unternehmen. Der Muhammet H. habe den Kronzeugen S. aber zum ersten Mal auf dem Parkplatz vom Bauhaus in Halensee getroffen, auf Einladung von Mahmoud M. Dort wurden von Thomas S. sämtliche Sicherheitsvorkehrungen seiner Schließfachanlage „Vallog GmbH“ in der Fasanenstraße 77 erläutert, um vorsätzlich sein eigenes Unternehmen in Millionenhöhe bestehlen zu lassen. Thomas S. sei bei den Gesprächen mit den Mitangeklagten von einer Beute von mindestens 15 Millionen Euro ausgegangen, eher mehr. Davon wollte er selbst 5 Millionen Euro für sich, zusätzlich dazu forderte er den Erlass aller Außenstände bei Bilall M. und anderen Personen.
Aus taktischen Gründen hatte Thomas S. zum Zeitpunkt der ersten Treffen mit den Mitangeklagten sein bisheriges Sicherheitsunternehmen WISAG schon länger nicht mehr bezahlt. Er soll dies begründet haben mit der Absicht, dass so der geplante Austausch der derzeitigen Sicherheitsfachkräfte gegen ein Schein-Unternehmen, das beim Einbruch mitwirkt, nach außen glaubhafter wirken würde.
Er, Muhammet H., habe dann den Kontakt zu den Personen hergestellt, die den Einbruch übernehmen könnten. Er kenne diese Personen aber nicht persönlich. Der Mitangeklagte Kenan S. wurde ebenfalls mit einbezogen. Der Kronzeuge habe alle darauffolgenden Treffen selbst initiiert. Bei einem der Treffen mit dem Kronzeugen sei auch ein Rechtsanwalt D. zugegen gewesen. Er, H., war während des Einbruchs zu Hause. Eine Aufteilung der Beute war erst sechs Monate nach der Tat vorgesehen, damit „Gras über die Sache wachsen“ kann.
Der Vorsitzende erklärte, dass in Absprache mit der Staatsanwaltschaft der Wert der entwendeten Gegenstände anhand des nachgewiesenen Verlustes der in diesem Verfahren gehörten Geschädigten errechnet werden soll. Was bei einigen Zuhörern die Frage aufwarf, ob die Verluste der übrigen – zum größten Teil nicht gehörten – Geschädigten mit in die Rechnung der Staatsanwaltschaft einfließen wird? Die für den 10. Juni 2024 geladenen Zeugen sollen aus verfahrenstaktischen Gründen erst zum nächsten Prozesstag gehört werden.
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Der Angeklagte und Kronzeuge Thomas S. wollte erst für sich große Kasse machen. Dann aber begeht er Verrat an jene, die ihn dazu verhelfen wollten. Das ist nicht sehr ehrenvoll. Ohne sein Verrat, hätte die Justiz wohl niemanden überführen und einsacken können.
Bin wirklich sehr gespannt, wie das Urteil wann auch immer ausfallen wird.
Werter Muhammet,
Ihr Ehrbegriff lässt hinsichtlich Ihrer Gesinnung tief blicken. Das ist eine Gaunerehre.
Das Strafmaß für Muhammet und Kenan ist doch sehr hart ausgefallen. Ich finde, es ist der Schuld angemessen. Ein gerechtes Urteil. Denn auch der Schaden derer, die Schließfächer mit Werten gefüllt hatten, ist groß.
Mir gefällt die sehr hohe Dichte an Fakten in diesem "Aufsatz". Sehr gut gemacht vom Autor Karsten Grzyl. Das Urteil, wenn auch noch nicht rechtskräftig, findet ebenso mein Gefallen.
Ein gerechtes Urteil. Die hohen Haftstrafen begründen sich wohl mit dem Einbehalten der Beute.
Muhammet, Kenan und Mahmoud, ihr werdet eure Haftstrafen überstehen. Wenn ihr wieder in Freiheit seid, wartet ein Vermögen auf euch. Mashallah