Erich von Manstein

Nach seinem Tod 1973 wurde Erich von Manstein mit allen militärischen Ehren beigesetzt, wobei der Generalinspekteur der Bundeswehr, Admiral Zimmermann, mit Abschiedsworten das lange Leben des Verstorbenen würdigte.

Generalfeldmarschall Erich von Manstein, Hitlers Stratege, wurde Berater der Bundeswehr. Er war wohl der Befähigste der deutschen Generalität des 20. Jahrhunderts. 

1948 zu 18 Jahren Haft verurteilt, kam er 1953 wieder frei. Entlassung aus dem Zuchthaus Werl.

Bundeskanzler Konrad Adenauer erreichte das mit Unterstützung der Briten.

Im Juni 1953 empfing Adenauer im Bonner Palais Schaumburg, Erich von Manstein. Dieser war während und nach der Haft eine militärische Kult und Leitfigur geblieben.

Er war ein wertvoller Berater, beim strukturellen Aufbau der Bundeswehr.

Bis 1960 beriet Manstein, „wenn auch nicht in offizieller Funktion“, als einziger Feldmarschall der ehemaligen Wehrmacht die Bundesregierung beim Aufbau der Bundeswehr, wobei er einen gewissen Einfluss auf deren spätere Gliederung und Organisationsform hatte. So hatte er die Abkehr von Regimentern und stattdessen den Aufbau von Brigaden als kleinsten operativen Verbänden vorgeschlagen.

Erich von Manstein in 50er Jahre

Die alte militärische Elite schien für den Wiederaufbau einer neuen Armee in der Bundesrepublik unabkömmlich. 

In Berlin kam er am 24. November 1887 zur Welt.

Am 10. Juni 1973 verstarb er in Irschenhausen bei München.

Generalfeldmarschall Erich v. Lewinski, genannt v. Manstein. Von Manstein erhielt seinen Namen durch Adoption. Die Familie von Lewinski hatte den befreundeten von Mansteins – deren Ehe kinderlos geblieben war – ihren zehnten Sprößling an Kindes Statt übergeben. Während des Ersten Weltkrieges ausgezeichnet, wurde v. Manstein in die nur 100.000 Mann starke Reichswehr übernommen. Der Generaloberst Werner Freiherr v. Fritsch holte den klugen und fleißigen Offizier in den Generalstab.

Zu Beginn des Polenfeldzuges forderte ihn der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd, Generaloberst Gerd v. Rundstedt, als Generalstabs-chef an . Manstein erhielt einen entsprechenden Versetzungsbefehl. Vor Beginn des Westfeldzuges arbeitete v. Manstein mit einem kleinen Stab den sogenannten Sichelschnitt-Plan aus. In seinem Kern wurde ein Vorstoß mit motorisierten Kräften durch die Ardennen gefordert. So sollten die in Nordbelgien und Holland aufmarschierten Briten und Franzosen eingekesselt werden. Das Ergebnis war die Umsetzung des vorgeschlagenen Planes. Durch ihn wurde der rasche Zusammenbruch der alliierten Armeen erreicht.

Die Top 10 der deutschen Generäle des WW2. Platz 2: Heinz Guderian. Platz 1: Erich von Manstein.

Neider in der Generalität hatten jedoch inzwischen dafür gesorgt, daß v. Manstein erneut aus dem Generalstab entfernt und mit der Führung eines „langsamen“ Infanteriekorps beauftragt worden war. Mit diesem Korps nahm v. Manstein am Westfeldzug teil. An den Planungen des Rußlandfeldzuges nahm er nicht teil. Die Ausführung des sogenannten Kommissarbefehls hatte er öffentlich verweigert.

Am 22. Juni 1941 um 3 Uhr begann das 56. Armeekorps den Überfall auf die Sowjetunion, legte innerhalb von fünf Tagen 240 Kilometer zurück und eroberte am 27. Juni Dünaburg. Am 12. September wurde Manstein der Befehl über die 11. Armee übertragen, deren Oberbefehlshaber Generaloberst Eugen von Schobert am selben Tag gefallen war. Wenig später schlug er im Zusammenwirken mit der 1. Panzerarmee Ewald von Kleists und rumänischen Verbänden in der Schlacht am Asowschen Meer die Truppen der sowjetischen Südfront. Am rechten Flügel der Heeresgruppe Süd stehend, war das nächste Ziel die Eroberung der Krim.

Im Mai 1942 gelang dem zuvor zum Generaloberst beförderten Manstein, im Unternehmen Trappenjagd, die Kapitulation der auf der Halbinsel Kertsch (im Osten der Krim) gelandeten sowjetischen Truppen und wenig später in einem zweiten, diesmal erfolgreichen Anlauf die Eroberung Sewastopols. Hierfür wurde er am 1. Juli zum Generalfeldmarschall ernannt.

Früh hatte v. Manstein angemahnt, die 6. Armee aus Stalingrad ausbrechen zu lassen. Hitler verweigerte dies. Selbst als Weihnachten 1942 die Aussicht bestand, wenigstens die Masse der Soldaten ohne Material aus dem Kessel durch einen Ausbruch zu retten, verhinderte Hitler dies. Der Entsatzangriff, mit unzureichenden Kräften begonnen, mußte zu Weihnachten 1942 eingestellt werden. Dennoch gelang es v. Manstein, die deutsche Südfront wieder zu stabilisieren. Durch seine bewegliche Kampfführung konnte die Wehrmacht ab März sogar zur Gegenoffensive antreten und die Rote Armee wieder hinter den Donez zurückdrängen.

Noch mehr aber zählte, daß diese Gegenoffensive die sowjetischen Reserven verbrauchte und ihnen insbesondere ihre schweren Waffen nahm. In der vierten Schlacht von Charkow verloren die Sowjets vier Armeen und die Stadt selbst. 

Erst der einsetzende Frühjahrsschlamm beendete v. Mansteins Winteroffensive. Es blieb ein Frontbogen in der deutschen Südfront bei der Stadt Kursk. 

Nach der Gründung der Bundesrepublik unterstützte v. Manstein auf  Wunsch von Bundeskanzler Konrad Adenauer den Aufbau der Bundeswehr. Auf seine außerordentliche Feldherrnkunst konnte auch der neue Staat nicht verzichten.

Der Prozess gegen ihn vor einem britischen Militärgericht – es war der letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess – begann am 23. August 1949 im Hamburger Curiohaus, wenige Tage vor der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag. Das Gericht setzte sich aus sieben Vertretern zusammen, mit Generalleutnant Sir Frank Simpson als Vorsitzendem sowie Generalmajor Douglas Wade als dessen Stellvertreter. Hauptankläger war Sir Arthur Comyns Carr, der bereits im Kriegsverbrechertribunal in Tokio die britische Regierung vertreten hatte. Verteidigt wurde Manstein von Reginald Paget (später Baron Paget of Northampton), der über den Prozess auch ein Buch schrieb, mit Samuel Silkin als Assistenten sowie Hans Laternser und Paul Leverkuehn.

Manstein wurde am 19. Dezember 1949 vom britischen Militärgericht in acht Anklagepunkten freigesprochen und in neun für schuldig befunden. So wurde er von einer aktiven Beteiligung an Verbrechen des SD, der Übergabe von Juden, Sinti und Roma und Kommunisten an den SD und ihrer Erschießung freigesprochen.

Verurteilt wurde er unter anderem, weil er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt habe, Deportationen zugelassen, Erschießungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung von Politkommissaren an den SD erlaubt hatte. An den Verbrechen in Polen lastete man ihm keine aktive Beteiligung an, jedoch habe er seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber vernachlässigt und damit den Völkermord mitgetragen. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt, auf die ihm die vier Jahre Gefangenschaft seit 1945 zunächst nicht angerechnet wurden.

Zwei Monate nach der Verurteilung wurde die Haftstrafe bei ihrer Bestätigung durch den Befehlshaber der britischen Rheinarmee auf zwölf Jahre herabgesetzt. 1952 wurde ihm dann die Gefangenschaft seit 1945 voll angerechnet. Aufgrund eines Augenleidens erhielt Manstein 1952 Haftverschonung; offiziell wurde ihm aufgrund guter Führung ein Drittel der Strafe erlassen, so dass im Mai 1953, auch auf Initiative Winston Churchills, seine Haftzeit offiziell endete. Adenauer setzte sich bei Ivone Kirkpatrick für Mansteins Freilassung ein. Er erfuhr Anfang 1953, dass die Briten nicht beabsichtigten, Manstein noch einmal zu inhaftieren und dass sie unter dem Vorwand seines Gesundheitszustandes seine Haftzeit bald offiziell für beendet erklären würden. Sie vermieden eine Rehabilitierung Mansteins.

Die Zeitschrift Welt schrieb 2014  über diesen Strategen.

Der ehemalige Nato-Oberbefehlshaber (Central Europe) General Johann Adolf Graf von Kielmansegg, der im Zweiten Weltkrieg in der Operationsabteilung im Oberkommando des Heeres eingesetzt war, stellte einmal folgendes „Ranking“ der „hervorragendsten Operationen“ der Wehrmacht auf:

An dritter Stelle der „Sichelschnitt“ im Westen 1940, an zweiter Stelle die Rochade bei Charkow im Frühjahr 1943 nach Stalingrad und an erster Stelle der Ausbruch der 1. Panzerarmee mittels des „wandernden Kessels“ im Frühjahr 1944.

Alle drei hatte Manstein geplant.

Seine letzte Ruhestätte befindet sich in Bad Fallingbostel-Dorfmark (Friedhof), Kreis Soltau-Fallingbostel in Niedersachsen.

Sein Sohn Gero von Manstein fiel am 29.10.1942 als Leutnant im Alter von nur 19 Jahren.


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