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Die Skandal-Akte Amri

Alle beteiligten Behörden und Ämter versagten und ebneten damit den Weg für den schwersten islamistischen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik.

Es lohnt sich alles zu lesen. Ich habe mit viel Aufwand versucht, die bittere Geschichte über das Versagen des deutschen Rechtsstaats in seiner starren, föderalistischen Struktur zu erzählen. Eines Systems, in dem viele zuständig waren, aber niemand verantwortlich. Mehrere Hundert Beamte in mindestens 64 Behörden waren mit Amri befasst. Am Ende gelang es ihnen nicht, diesen zu stoppen. „Unstetigkeit ist die Konstante im Bewegungsmuster des Amri“, notierte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) Berlin. Mit dieser Unstetigkeit kamen die staatlichen Organe nicht zurecht.

Diese ganze Geschichte stellt auch eine scheinbar unendlich lange Fehlerliste dar. Eine Fehlerliste, welche die Unfähigkeit in der Terrorabwehr im Jahr 2016 aufzeigt. Basierend auf die Recherchen einiger ausgezeichneter Journalisten.

Es war ein Terroranschlag mit vorausgegangener Ankündigung. Es begann alles im Jahr 2015. Deutschland steckt in der Hochphase des Flüchtlingszustroms. Es ist noch nicht lange her, dass Angela Merkel die in Ungarn gestrandeten Flüchtlinge nach Deutschland durchgelassen hat. Die Behörden schaffen es nicht, jeden, der ankommt, ordentlich zu registrieren, geschweige denn zu überprüfen. Kriminelle wie Anis Amri nutzen das humanitäre Chaos aus.

An einem Montag im Juli 2015 meldet sich um 13.45 Uhr ein junger Mann auf dem Polizeirevier Freiburg-Nord. Er sagt, er komme aus Tunesien und wolle Asyl beantragen. Die Beamten drücken ihm ein Formular in französischer Sprache in die Hand. In krakeliger Schrift schreibt der Mann, er sei 1993 geboren, Mechaniker und Koch, sein Name sei Amir. Nicht Amri. Es sind nur zwei vertauschte Buchstaben. Sie ändern alles.

Hätten die Polizisten an jenem 6. Juli Anis Amri in den Computer eingegeben, wäre eine Warnung erschienen. Sie hätten erfahren, dass der junge Mann kein schutzbedürftiger Flüchtling ist, sondern ein Krimineller, der in Sizilien im Gefängnis saß und nach Tunesien abgeschoben werden sollte. Ein Gewalttäter, „dem die Einreise in das Schengener Gebiet oder der Aufenthalt dort zu verweigern ist“. So stand es in einem Informationssystem, auf das Behörden schengenweit Zugriff haben.

Die Italiener hatten den Eintrag zu Amri zwei Wochen zuvor ins System gestellt. Das System hätte perfekt funktioniert. Die Polizisten aber tippten „Amir“ ein, so wie es auf dem Zettel stand. Der Computer meldete: kein Treffer. Die Beamten stellten ihm eine Fahrkarte aus und schickten ihn nach Karlsruhe, wo er sich bei der Landeserstaufnahme für Flüchtlinge melden sollte. Dort kam er nicht an. Nur ein Buchstabendreher, schon versagte das System.

Der radikalisierte Tunesier  war nun im Land, aber das Land war auf einen wie ihn nicht vorbereitet. Es sollte Deutschland 532 Tage lang nicht gelingen, seiner habhaft zu werden. Selbst am 19. Dezember 2016 nicht, als Anis Amri einen Lkw auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz lenkte und den bislang größten islamistischen Anschlag in der Bundesrepublik verübte.

Zwölf Menschen starben. 2 mutige italienische Streifenpolizisten haben ihn in der Nähe von Mailand zufällig bei einer Routinekontrolle „entdeckt“. Sie machten Berlin und Deutschland ein Geschenk.

Der bestrafte A.A.

Einer der beiden richtete den Islamisten in Notwehr mit einem glänzenden Brustschuss .

Die Recherchen eines Journalistenteams ergeben das Bild eines beispiellosen Behördenwirrwarrs, eines Versagens des deutschen Rechtsstaats und seiner starren, föderalistischen Struktur. Eines Systems, in dem viele zuständig waren, aber niemand verantwortlich. Mehrere Hundert Beamte in mindestens 64 Behörden waren mit Amri befasst. Am Ende gelang es ihnen nicht, diesen zu stoppen. „Unstetigkeit ist die Konstante im Bewegungsmuster des Amri“, notierte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) Berlin. Mit dieser Unstetigkeit kamen die staatlichen Organe nicht zurecht.

Der islamistische Bastard konnte monatelang mit bis zu 14 verschiedenen Identitäten hausieren gehen. Er konnte Handys klauen, prügeln und mit Drogen dealen. Er konnte schwarzfahren, Papiere fälschen und sich Sozialleistungen erschleichen. Er konnte tricksen, täuschen, lügen. Und niemand bestrafte ihn.

Vor allem aber konnte er sich weiter radikalisieren und eine Wut auf das Land entwickeln, das ihn so offen empfangen hatte. Er sprach mit Kämpfern vom „Islamischen Staat“ (IS), besuchte drei der radikalsten Moscheen Deutschlands, las Anleitungen zum Bombenbau im Internet. Und niemand störte ihn dabei.

Ein Herr „Hassa“ habe in mehreren Städten Asyl beantragt, um mehr Geld zu kassieren, erzählte Imran danach der Polizei. Die Beamten erfuhren, was andere Behörden erst sehr viel später mitbekamen: Ein IS-Mann aus Tunesien ist in Deutschland und verwendet unterschiedliche Identitäten. Hassa alias Amri wurde am 28. Oktober 2015 zu einem „Prüffall Islamismus“. An diesem Tag hat sich Amri in Dortmund als „Ahmed Almasri“ registrieren lassen, einen Tag später unter demselben Namen in Münster. Er wird einer Unterkunft in Oberhausen zugewiesen und erhält auch hier Geld, insgesamt mindestens 3404,81 Euro bis April 2016.

Kurz darauf erfuhr ein Informant, den das Landeskriminalamt NRW in die Islamistenszene eingeschleust hatte, von einem „Anis“, der Böses plane. Der Spitzel ist in den Akten nur als „VP01“ (Vertrauensperson) bezeichnet. VP01 spähte das Netzwerk des Hasspredigers Abu Walaa aus, eines Anführers der salafistischen Szene in Deutschland. In Videos ließ sich Abu Walaa nur von hinten filmen, er war der „Prediger ohne Gesicht“. Amri soll mindestens zweimal in Abu Walaas inzwischen verbotener Moschee in Hildesheim gewesen sein.

In diesem Umfeld galt Amri zwar nur als Randfigur. Doch was VP01 über ihn zu berichten wusste, ließ die Sicherheitsbehörden aufhorchen.

Wenige Tage nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 mit 130 Toten prahlte Amri, er könne problemlos in Frankreich Kalaschnikows besorgen, um „hier“ etwas „zu machen“. VP01 schlug er vor, gemeinsam zu den „Brüdern in Paris“ zu fahren. War das Angeberei oder eine ernst zu nehmende Absicht?

Der Generalbundesanwalt, der die Ermittlungen „Ventum“ um Abu Walaa führte, beantragte, Amris Handy und seine Chats überwachen zu dürfen. Der Bundesgerichtshof stimmte zu.

Es ist Dezember, als ein Lichtbildvergleich der Polizei mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bestätigt: Hassa und Amir sind ein und dieselbe Person. Die Fotos decken sich außerdem mit Bildern von Anis Amri, die Italien übermittelt hatte.

Von derartigen Erkenntnissen der Polizei bekommen die kommunalen Ausländerbehörden lange nichts mit. Für sie ist Hassa alias Amir alias Amri einer von Zehntausenden Asylbewerbern, die nach Deutschland gekommen sind und versorgt werden müssen. Monat für Monat erhält Amri als Hassa Barschecks, die er quittieren muss. Jedes Mal krakelt er etwas anderes auf das Formular. Es fällt keinem auf.

In einem roten Backsteinbau im Berliner Stadtteil Treptow ist das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum der Sicherheitsbehörden (GTAZ) untergebracht. Es ist eine Antwort auf die Anschläge vom 11. September 2001. Damals wurden die deutschen Behörden kritisiert, weil sie die Hamburger Zelle nicht erkannt hatten. Was auch daran lag, dass sie ihre Erkenntnisse kaum ausgetauscht hatten.

Der Tunesier wird im polizeiinternen System Inpol ausgeschrieben: „Person ist dem islamistischen Spektrum zuzuordnen. Mutmaßlicher Bezug zum IS“, heißt es. Grundlage ist ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das die bisherigen Erkenntnisse zusammenfasst.

Amri kam demnach 2015 mutmaßlich mit zwei anderen Terrorverdächtigen aus Italien nach Deutschland: Außerdem versuche er offensiv, „Personen als Beteiligte an islamistisch motivierten Anschlägen im Bundesgebiet zu gewinnen“. Später gibt es unter den Behörden Streit um den Wert dieses Gutachtens. Generalbundesanwalt Peter Frank wies im NRW-Untersuchungsausschuss darauf hin, dass die Erkenntnisse gerichtsverwertbar waren.

In einem Schreiben des Düsseldorfer Innenministeriums dagegen heißt es, die Informationen des Verfassungsschutzes stammten nur vom „Hörensagen“ und hätten nicht ausgereicht, um eine Ausweisungsverfügung zu erreichen.

Es ist ein Muster, das sich durch die gesamte Aufarbeitung des Falles zieht. Die Behörden schieben sich die Schuld gegenseitig zu, präsentieren Gutachten und Gegengutachten. „Jeder versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen“, sagt ein Berliner Sicherheitsbeamter. „Anstatt anzuerkennen, dass wir ihn alle in der Schlinge haben.“

Im Februar sind die Ermittler in NRW richtig alarmiert: Sie schnappen einen Chat auf dem Messengerdienst Telegram auf. Zwei Männer mit libyschen Telefonnummern sind mit Amri in Kontakt, womöglich Kämpfer des IS. Sie schreiben Texte oder schicken Sprachnachrichten. Im Hintergrund knacken Funkgeräte, Explosionen sind zu hören. Amris Gesprächspartner sind in einem Kampfgebiet.

Amri teilt einem der beiden Männer mit: Wenn dieser eine Schwester in Deutschland habe, die heiraten wolle, dann werde er das tun. „Hast du mich verstanden?“ Das Verb heiraten, so vermuten die Ermittler, ist ein Codewort für einen Anschlag. Doch Amris Gesprächspartner scheint es nicht zu kennen. „Ich habe dich eigentlich nicht verstanden“, antwortet er. Amri gibt nur ein Wort zurück: „Dougma“. Ein IS-Synonym für „Selbstmordattentat“. Die Beamten stellen außerdem fest, dass Amri im Netz auf Dschihad-Seiten surft und sich Anleitungen zum Bau von Rohrbomben ansieht.

Für die Ermittler des Landeskriminalamts NRW steht damit fest, dass Amri einen Anschlagsplan verfolgt. Sie schreiben an den Generalbundesanwalt und regen die Einleitung eines Verfahrens wegen der „Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat“ an. Karlsruhe leitet den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weiter. Die entscheidet, wegen versuchter Beteiligung an einem Tötungsdelikt zu ermitteln. Das Verfahren bleibt weitgehend ergebnislos – bis zum Tag des Attentats.

„Der Sachverhalt ist ernst zu nehmen und bedarf weiterer Abklärung“, heißt es in der Sitzung im GTAZ  vom 17. Februar. Anis Amri wird in NRW nun als Gefährder eingestuft. Man traut ihm eine politisch motivierte Straftat „von erheblicher Bedeutung“ zu.

Das System wird sich ändern, es zielt in Zukunft auf die Person ab. „Wir entwickeln die Methodik, wie wir mit Gefahren und Gefährdern umgehen, weiter. Wir brauchen eine genauere Analyse der militanten Islamisten und ein verbessertes Risikomanagement dieser Fälle“, sagt der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch. Dafür hat das BKA zusammen mit der Universität Konstanz ein neues Analysesystem entwickelt, Radar-iTE, das derzeit bundesweit eingeführt wird. Es ist auch dringend nötig, die Zahl potenzieller Terroristen steigt: „Wir haben es derzeit in der islamistischen Szene mit über 680 Gefährdern und rund 400 relevanten Personen zu tun“, sagt Münch. Im Fall von Amri, so hat ein nachträglicher Testlauf im neuen System ergeben, hätte dieses „Rot“ angezeigt. Für höchste Gefahr.

Als Amri am 18. Februar 2016, einen Tag nach der GTAZ-Sitzung, mit dem Flixbus von Dortmund nach Berlin fährt, befürchten einige Polizisten in NRW das Schlimmste. Sie informieren Berlin. Dort aber ist das Mobile Einsatzkommando gerade im Einsatz, es gibt so kurzfristig keine Observationskräfte, die Amri verfolgen könnten.

Zum Missfallen der Kollegen aus NRW entscheiden die Berliner, Amri am Zentralen Omnibusbahnhof abzupassen und zur Personenkontrolle ins LKA mitzunehmen. Dabei stellen sie ein Smartphone sicher, das Amri einem Mitbewohner im Asylheim geklaut hat. „Herr Amri macht einen körperlich gut trainierten Eindruck und wirkte äußerst angespannt“, vermerken die Beamten, „seine Beine sowie seine Kiefermuskeln zitterten.“

Als sie ihn um 16.13 Uhr laufen lassen, stehen auch die Teams zum Observieren bereit. Sie heften sich an seine Fersen und folgen ihm bis zur Fussilet-Moschee in Moabit.

Bereits 2013 zogen mehrere Männer aus dieser Moschee nach Syrien in den Kampf. Und als im Jahr darauf der IS sein Kalifat ausrief, feierte der Fussilet-Imam. Die Berliner Innenbehörde wollte die Fussilet-Moschee schon längst verboten haben, doch der zuständige Sachbearbeiter war krank, dann dienstunfähig. Das Vorhaben wurde ein Jahr lang aufgeschoben.

Der Terrorist A. pendelt nun immer wieder zwischen NRW und Berlin. Er wird in dem einen Bundesland als Gefährder ausgestuft, im anderen wieder eingestuft. Als der Tunesier im März 2016 nach Berlin wechselt, malt ein Beamter in Düsseldorf einen dicken Smiley auf seine Akte. Die Freude währt nur kurz. Wenig später ist er erst einmal wieder in Nordrhein-Westfalen.

Im März 2016 hält das dortige NRW LKA den Intensivstraftäter für so gefährlich, dass es im Innenministerium anregt, das schärfste Schwert des Ausländerrechts zu ziehen: eine sofortige Abschiebung, vom Ministerium angeordnet. „Die Begehung eines terroristischen Anschlags durch Amri ist zu erwarten“, notieren die Beamten. Er stelle ein „kaum zu kalkulierendes Risiko dar“. Doch die Juristen im Haus lehnen ab, die rechtlichen Hürden scheinen zu hoch.

Am 17. Mai 2016 hört das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Amri an, es will über seinen Asylantrag entscheiden. Amri lügt, er sei Ägypter und Anhänger der verfolgten Muslimbruderschaft. Doch auf Fragen zu den „einfachsten Dingen des täglichen Lebens“ in Ägypten habe er nicht antworten können, heißt es in dem Bescheid. Auch der Dolmetscher ist skeptisch: Amris Dialekt deute auf einen Tunesier hin, nicht auf einen Ägypter. Der Antrag wird abgelehnt. Amri wird aufgefordert, „Deutschland innerhalb einer Woche“ zu verlassen, andernfalls werde er nach Tunesien abgeschoben.

Die Ermittlungen gegen A. sind inzwischen ins Stocken geraten, auch im GTAZ setzen die Beamten deshalb auf die ausländerrechtliche Karte. Im Frühsommer einigen sie sich darauf, dass A. möglichst schnell abgeschoben werden müsse. Doch im deutschen Föderalismus ist das nicht so einfach. Für Abschiebungen ist nicht der Bund zuständig, sondern Hunderte kommunale Ausländerbehörden. Im Fall von A. bleibt die Aufgabe an einem jungen Beamten in Kleve hängen. Der notiert schon bald pessimistisch: Das Verfahren, um die nötigen Passersatzpapiere aus Amris Heimatland zu beschaffen, werde sich „eine Weile hinziehen“. Ohne diese Papiere ist A. Abschiebung nicht möglich. Eine Polizeibeamtin aus NRW schreibt in einer E-Mail: „Ich glaube nicht, dass wir den jemals loswerden.“

Unterdessen überwacht das Berliner LKA den Amri weiter. Beamte beobachten, wie er durch die Stadt streunt, zu Lidl, ins Gesundbrunnencenter, in die Dönerbude, durch Kreuzberg, Neukölln und den Prenzlauer Berg. Und häufig in die Fussilet-Moschee. Sie wird zu seinem zweiten Zuhause. Immer öfter gelingt es ihm, die Ermittler abzuschütteln. An der Turmstraße springt er im letzten Moment in die vollbesetzte U-Bahn. „Die Zielperson“, heißt es im Protokoll, „kann nicht weiter beobachtet werden.“ Tipps für konspiratives Verhalten hatte A. bereits in seinem Chat mit den Männern aus dem Kampfgebiet bekommen. Er solle seine Telefone häufig wechseln und mehrere Konten bei Facebook anlegen.

Im Juni hält das Berliner LKA in einem Vermerk fest: Amri stehe in Kontakt mit zwei Personen, die tief in der Berliner Salafistenszene verwurzelt seien. „Denkbar ist, dass diese Personen das Gefahrenpotenzial des Beschuldigten fördern.“ Auch A. zunehmend konspiratives Verhalten macht die Beamten misstrauisch. Es bestehe die Gefahr, dass der wertlose Amri „im sogenannten Untergrund abtaucht“. Umso erstaunlicher ist, dass das LKA die Observation im Juni aussetzt, obwohl sie ein Richter bis Oktober genehmigt hatte.

Auch wenn sie ihn nicht mehr beobachten, Amris Handy überwachen die Berliner Polizisten weiterhin. Sie lauschen, wie er nun zum Drogendealer wird. Wie er im Kleinen Tiergarten und an den Kreuzberger Klubs „Watergate“ und „Chalet“ Kokain, Speed und Ecstasy verhökert. Und wie er von seinen Drogenerlebnissen berichtet: Er habe „Weißes geschnupft“ und drei Pillen eingeworfen, erzählt er einem Freund, nun fühle er sich ganz anders. Das sei normal, antwortet der Freund. Die Berliner Beamten ziehen einen fatalen und falschen Schluss: Amri bewege sich weg vom Islamismus, in ein gewöhnliches kriminelles Milieu. Er halte sich auch nicht mehr an religiöse Regeln wie das Fasten im Ramadan oder das Morgengebet.

A. hängt sich in diesen Tagen tatsächlich an einen Landsmann, der sich „Montassir“ nennt und gerade aus dem Gefängnis entlassen wurde. Ihn kennt Amri schon aus Tunesien, mit ihm stürmt er an einem Morgen im Juni 2016 bei Sonnenaufgang in eine Cocktailbar, die von einem arabischen Clan betrieben wird. Ein Streit eskaliert, es fliegen Stühle. Am Ende sticht „Montassir“ einem anderen Mann ein Messer in den Bauch. Amri soll, so berichtete ein Zeuge, einem der Männer in die Hoden getreten und „Fick deine Mutter!“ gerufen haben. Und dann mit einem Gummihammer zugeschlagen haben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft aber sieht keinen Anlass, Amri in Haft zu nehmen. Es fehle an eindeutigen Beweisen, auf Videoaufnahmen sei nicht zu erkennen, was Amri getan hat, was nicht. Wenn ein Bundesbürger seinem Nachbarn einen blauen Fleck an der Hand zufügt bekommt der irgendwann eine Anklageschrift. Tatsache. Ich habe eine sehr negative Meinung über Staatsanwaltschaften.

Und der islamische Terrorist Amri hat nebenbei mit Drogen gedealt. Alle Behörden wussten das. Er hätte allein dafür in U-Haft kommen müssen. Ist er aber nicht. Warum nicht ? Im Mai 2017 wurde bekannt, dass dem Landeskriminalamt Berlin (LKA) im Herbst 2016 Erkenntnisse vorlagen, dass Amri „gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln“ betrieb, die laut Innensenator Andreas Geisel ausgereicht hätten, Amri zu verhaften. Dies wollten offenbar LKA-Mitarbeiter vertuschen, indem sie ein Dokument von Januar 2017 auf November 2016 rückdatierten, in dem nur noch von kleineren Mengen Drogen berichtet wird. Gegen die Mitarbeiter wurde wegen Verdacht auf Urkundenfälschung ermittelt.

Ralf Rother, der Berliner Generalstaatsanwalt, hat auf seinem Schreibtisch vier dicke rote Mappen liegen. Er hat sich nach dem Attentat die Akten aller Berliner Gefährder kommen lassen. Er will vor allem prüfen, ob man einige von ihnen wegen eines Vergehens in Haft nehmen kann. Mehr als ein Dutzend Strafverfahren liefen gegen Amri. „Hätte man damals alle heutigen Erkenntnisse gehabt, man hätte die Verfahren bündeln können“, sagt Rother. Er wundert sich heute darüber, was er alles nicht wusste: dass A. im Herbst als „Foreign Fighter“ ins Fahndungssystem eingespeist wurde oder wie oft der Fall Amri im GTAZ behandelt wurde. All das hätte seinen Blick auf Amri verändert, sagt der Generalstaatsanwalt, all das hätte ihn sensibilisiert.

Auch in Nordrhein-Westfalen fehlt der Überblick. In Duisburg, wo gegen Amri wegen Sozialbetrugs ermittelt wird, machen sich zwei Staatsschützer auf den Weg zum Staatsanwalt, um ihm klarzumachen, wie gefährlich der Tunesier sei. Er müsse „weg von der Straße“.

Der Staatsanwalt kennt einen Teil seiner Vorgeschichte. Er weiß von den vier Jahren, die A. wegen Gewalttaten in Italien in Haft saß, von seiner illegalen Einreise nach Deutschland. Er weiß, dass er Handys gestohlen hat und mit mindestens sieben Aliasnamen unterwegs ist. Das alles sei berücksichtigt worden, schreibt der Ankläger in seinen Vermerk und kommt doch zu dem Schluss: Das Verfahren wird eingestellt. Es ging schließlich nur um 162,80 Euro.

Am 1. November 2016 um 11.35 Uhr, wenige Wochen vor dem Attentat, schreibt eine Berliner Kriminalkommissarin aus der Abteilung Staatsschutz des Berliner LKA einen bemerkenswerten „Einleitungsbericht“. Auf zehn Seiten fasst sie 73 abgehörte Telefonate zusammen. Daraus geht hervor, dass A. in größeren Mengen mit Amphetaminen, Kokain sowie Cannabis dealt. Mal spricht er von „Fladenbroten“ im Wert von 1500 Euro, mal ist von einer „Feier“ mit 7000 Gästen die Rede und immer wieder von einem „Bunker“, in dem sie ihren Stoff lagerten.

Amri betreibe mit zwei Komplizen „gewerbsmäßigen, bandenmäßigen“ Drogenhandel, fasst die Beamtin zusammen. Kopf der Bande sei Mohmad K. alias Montassir. Nachdem der Vermerk geschrieben ist, geschieht – nichts. Er bleibt im internen Polizeisystem und wird nicht an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Die aber fragt auch nicht nach. Und das, obwohl Staatsschützer und Staatsanwälte erst im August vereinbart hatten, sich bei Amri auf die Drogendelikte zu konzentrieren. Die massiven Vorwürfe, die in dem Papier genannt werden, hätten sicher für einen Haftbefehl gegen Amri gereicht.

Vier Wochen nach dem Attentat schickt ein LKA-Beamter aus der Abteilung Staatsschutz einen knapperen Vermerk an die Anklagebehörde. Er ist offenbar auf den 1. November rückdatiert, basiert nur auf sechs abgehörten Telefonaten und klingt weit weniger dramatisch. Es ist nur noch von „Kleinsthandel mit Betäubungsmitteln“ die Rede. Trieb den Beamten das schlechte Gewissen um? Wollte er etwas vertuschen? Darauf deuten die Erkenntnisse des Berliner Sonderermittlers Bruno Jost hin. Gegen den Beamten wurde Strafanzeige gestellt.

Im Nachhinein, sagt LKA Berlin Chef Steiof, sei es ein klarer Fehler seiner Behörde gewesen, den Hinweisen auf Drogenhandel nicht nachgegangen zu sein.

Es ist hoffnungslos. Gegen 2 Kripo Beamte wurde in dem Zusammenhang ermittelt. Anstelle einer Anklageerhebung gab es jetzt im April 2018 nur eine Einstellung des „Ermittlungsverfahrens“ /  Strafverfahrens. Das wars.

Zurück zum Herbst 2016. Die Berliner Trödelei macht die Ermittler im LKA Nordrhein-Westfalen nervös. Ein Beamter telefoniert mit einem Kollegen in Berlin und schickt hinterher eine alarmierende E-Mail: „Dort laufen aktuell keine Maßnahmen mehr gegen den Amri, seit Wochen hat man ihn nicht mehr unter Kontrolle.“

Anis Amri hatte wohl trotzdem das Gefühl: In Berlin wird die Luft dünn. Er wollte weg, womöglich zunächst nach Italien. Ende Juli telefoniert er mit seiner Mutter in Tunesien. Er habe Stress, ein Freund habe fast jemanden umgebracht. Deswegen sei er jetzt auf der Flucht und habe schon ein Ticket gekauft. Zwei Tage später sitzt er in einem Bus nach Süddeutschland. Nun wird’s komplett irre.

Am 30. Juli greifen ihn Bundespolizisten in Friedrichshafen auf. Es ergibt sich eine absurde Situation: Die Beamten wollen Amri am Ausreisen hindern, weil er als Gefährder nicht in andere Länder des Schengen-Raums einreisen soll. Zugleich will ihn das Land so schnell wie möglich loswerden, weil er so gefährlich ist. Amri kommt in Abschiebehaft und versteht die Welt nicht mehr: „Ich will von mir aus ausreisen. Warum muss ich deshalb hierbleiben?“ Als sie ihn durchsuchen, entdecken die Beamten zwei gefälschte italienische Ausweise, 281,42 Euro in bar, ein Klapphandy und einen Joint. Der Bereitschaftsrichter in Ravensburg ordnet Wochenendhaft an, die am Montag aber nicht verlängert wird. Die zuständige Ausländerbehörde Kleve sieht keine Möglichkeit, Amri ohne die Papiere nach Tunesien abzuschieben.

Was ist mit dem Ravensburger Richter ? Ist er schon in einer Zelle ? Der Autor wird  ein Blick darauf haben, ob in der Zukunft mal jemand bestraft wird. Dieser Richter oder das nächstgelegene und somit zuständige Amtsgericht hätte wegen Drogenbesitz und Urkundenfälschung einen Beschluss für unbegrenzte U-Haft erlassen können und müssen. Würde ein deutscher Bürger so viele Straftaten gleichzeitig begehen wie der Tunesier es getan hat, dann würde der sofort in Haft kommen bis zu seiner Verurteilung 1 Jahr später.

Stattdessen wird Amris Liste der Strafverfahren noch länger. Die Bundespolizei Konstanz ermittelt nun gegen ihn wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie des unerlaubten Aufenthalts und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Konsequenzen hat das nicht. Amri wird ins Ausländeramt zitiert. Er bekommt eine Duldung, holt sich Geld ab, taucht wieder in Berlin ab – und ist frustriert. (?)

Es gehört zum Irrsinn des Falls, dass offenbar ausgerechnet die gescheiterte Ausreise das auslösende Moment für den späteren Anschlag war. Davon jedenfalls gehen heute die Ermittler aus. „Er hatte Angst, dass er wegen seiner Drogensachen und der Schlägerei ins Gefängnis müsste. Er wollte wirklich abhauen“, sagt ein hochrangiger Beamter.

Nach der kurzen Festnahme verhält sich Amri anders. Obwohl er seine Chatverläufe löscht, konnte die Polizei nach dem Anschlag sein Verhalten rekonstruieren.

Statt wie bis dahin Pornoseiten, besucht er nun vermehrt gewaltverherrlichende und dschihadistische Seiten. Die Erlöse aus seinen bisherigen Drogengeschäften überweist er seiner Familie in Tunesien. Am 5. Oktober schickt er eine Nachricht an seine IS-Kontakte: „Ich will zu Euch … Sagt mir, was ich tun soll.“ Der IS überzeugt Amri, statt ins Kalifat zu reisen, lieber im Westen zu bleiben und dort zuzuschlagen. Ende Oktober leistet Amri den Treue Eid auf den IS-Führer Abu Bakr al-Baghdadi . Überwachungsbilder, die Berliner Ermittler nach dem Anschlag auswerten, belegen, dass sich Amri auch wieder häufig zur Fussilet-Moschee aufmacht: mindestens 17-mal von Oktober bis Dezember, auch am Abend des Anschlags zwischen 18.38 Uhr und 19.07 Uhr.

Von alldem bekommen die Berliner Ermittler im Herbst 2016 nichts mehr mit. Sie haben Amri nicht auf dem Schirm. Sie wissen nicht einmal, wo er ist.

Die Berliner Polizei hat im Oktober mit einem anderen gefährlichen Mann zu tun: Jaber Albakr. Auch er soll einen Terroranschlag in Berlin planen. Er wird schließlich in Leipzig festgenommen und erhängt sich in der Untersuchungshaft. Der Fall hat Priorität und bindet viele Kräfte.

Die folgende Darstellung zeigt den gesamten Weg auf, den der Tunesier zurücklegte.

Anis Amri gerät bei den Ermittlern in den Hintergrund, obwohl aus Tunesien beunruhigende Meldungen kommen. Die dortigen Behörden haben die beiden Männer aus Libyen identifiziert, mit denen Amri im Februar kommuniziert hat. Sie zählen zu den bekanntesten IS-Terroristen aus Tunesien, kämpften in Syrien und haben Gefangene ermordet. Und sie stammen aus derselben Stadt wie Amri.

Im Herbst erreichen auch mehrere Warnungen des marokkanischen Geheimdienstes die Deutschen: Amri führe derzeit „ein Projekt“ aus, er bezeichne sein Gastland als „Land des Unglaubens“. Er stehe in Kontakt mit IS-Sympathisanten in Deutschland und wohne mit einem Marokkaner zusammen, dessen Eltern IS-Anhänger und Cousins IS-Mitglieder seien. Am 10. November schickt der Mentor eine 143-seitige PDF-Datei mit dem Titel „Die frohe Botschaft zur Rechtleitung für diejenigen, die Märtyreroperationen durchführen“. In dem Dokument ist die Option geschildert, mit einem Lkw in eine Menschenmenge zu fahren. Ab 1. Dezember beginnt A., den Berliner Breitscheidplatz auszukundschaften, den späteren Anschlagsort. Drei Tage später schickt der Mentor ein Kampflied.

Als der Amri am 19. Dezember den Sattelschlepper aus Polen kapert und den Fahrer erschießt, schickt er aus dem Führerhaus eine Nachricht an seinen Mentor. Übersetzt ins deutsche: „Ich bin jetzt im Auto … Bete für mich, Bruder, bete für mich! … Gott ist groß!“ Dann steuert er auf die Bretterbuden des Weihnachtsmarkts zu. Dann folgt das absolute Grauen.

G r z y l‘ s  E p i l o g

Wir in Deutschland dürfen diesen Angriff, der auf uns alle erfolgte, niemals vergessen. Es ist der Islam, der das Gefahrenpotenzial trägt, immer wieder einzelne Muslime zu radikalisieren. In ganz Europa gab es Blutbäder mit Hunderten Toten und noch mehr Verletzten. Viele der Verletzten müssen nun ein Leben lang mit physischen und/oder psychischen Behinderungen leben. Und die Hinterbliebenen der Todesopfer sind traumatisiert. Einige werden es vielleicht schaffen wieder ein Lebenssinn zu finden. Das wünsche ich mir wirklich sehr.

So viele Fehlentscheidungen wurden allein 2016 durch über 60 Behörden getroffen. Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Staatsanwälte, Kripo Kommissare und Kommissarinnen, mindestens 1 Richter und 1 Gericht u.a. haben Inkompetenz und fehlende Intelligenz in ihren Entscheidungen erkennen lassen. Diese Vorfälle sind brisanter als alles andere.

Gegen eine Reihe von Personen müsste es strafrechtliche Konsequenzen geben. Andere müssen von ihren Posten und Aufgaben entbunden werden, wenn ihnen die gemachten Fehler und das Versagen nachgewiesen werden kann. Eine Staatsanwaltschaft (s.o.) hatte allerdings vor kurzem ein Verfahren eingestellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es in Deutschland noch einige mutige Rechtsanwälte gibt, die sich vernetzen, um  alle Vorfälle juristisch aufzuarbeiten, auch zivilrechtlich, ist nicht sehr groß.

Deutschland und alle europäischen Staaten sollten sorgfältig prüfen, wie sie mit dem Islam in der Zukunft umgehen möchten.

In Erinnerung an die Opfer von IS Terroranschlägen in Europa im Jahr 2016.

Verwendete Quellen:

Martin Knobbe, Fidelius Schmid, Jörg Diehl, Wolf Wiedmann- Schmidt und Maik Baumgärtner. 

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  • Danke für diesen großartigen Faktencheck. Hier wird jede Frage beantwortet. Es ist unfassbar, was sich da abgespielt hat. Das Foto vom toten Amri hab ich noch nie gesehen. Wahnsinn.

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Karsten Grzyl
Tags: IS

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